Fördert sie doch jene am kräftigsten, die ohnehin am meisten haben.
Bei der Hilfe für die Digitalmedien wollte man es nun wohl besser machen. Immerhin ist es das implizite Ziel, jene zu unterstützen, die bisher nicht mit viel Hilfe rechnen konnten. Dafür hat es denn auch ein bisschen länger gedauert. Und der Betrag ist mit drei Millionen auch wesentlich bescheidener.
Jedoch: „Die zusätzliche Medienförderung durch die österreichische Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Angebotsvielfalt zu sichern. Die Ausgestaltung des Gesetzes ist auf Qualitätsangebote zugeschnitten. Die rasche Auszahlung binnen zwei Monaten stellt sicher, dass die Hilfe noch in den Sommermonaten ankommt, in denen die Werbeumsätze traditionell niedriger ausfallen. Diese neue Unterstützung sichert nicht nur Meinungspluralität, sondern auch viele Arbeitsplätze in der Digitalwirtschaft“, ist Markus Fallenböck, Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppe Public Affairs im interactive advertising bureau austria (iab), überzeugt. Dafür sind aber auch einige Auflagen zu erfüllen, will man an das Geld kommen.
Die Voraussetzungen fasst das iab kurz zusammen. So müssen sich nur Angebote bemühen, die 2019 einen Mindestumsatz von 15.000 Euro und einen Maximal-Umsatz von 100.000 Euro erreichten. In dieser Bemessungsgrundlage können Abonnements oder Zahlungen für kostenpflichtige Inhalte, Spenden von Usern und Erlöse aus der kommerziellen Kommunikation inkludiert sein. Allerdings keine Zahlungen von Gebietskörperschaften, politischen Parteien oder parteinahen Organisationen. Und: Der Großteil des Umsatzes muss durch Abos oder Inhalte-Verkauf generiert worden sein. Ist dies der Fall, braucht man einen Wirtschaftstreuhänder, der die Zahlen auch bestätigt. Anschließend müssen diese ebenso wie die Eigentumsverhältnisse gegenüber der KommAustria offengelegt werden. Das Ganze innerhalb von 30 Tagen ab Kundmachung des Gesetzes.
Die Höhe der Förderung berechnet sich dann anhand der direkten und indirekten Personalkosten für die Erstellung von Verbreitung von Inhalten im Zeitraum März bis Juni 2020. Bezogene Kurzarbeitshilfe wird nicht abgezogen. Dafür ist die maximale Fördersumme mit 200.000 Euro gedeckelt. Die soll man spätestens zwei Monate ab Kundmachung des Gesetzes erhalten.
07 Jul
geschrieben von Ulrich Bentz
Digitalmedien: Der Weg zur Sonderförderung
Relativ rasch gehandelt hat die Bundesregierung im Falle der Printmedien. Die so genannte Corona-Hilfe wurde allerdings in Bausch und Bogen von der Kritik zerrissen.