Diese Seite drucken
Und täglich grüßt...: Schon wieder wurde Fellner verurteilt Archiv
21 Apr
geschrieben von 

Und täglich grüßt...: Schon wieder wurde Fellner verurteilt

Und erneut wegen übler Nachrede. Nicht rechtskräftig.

 

Dass sich Oe24-Diktator Wolfgang Fellner in die Bedeutungslosigkeit prozessiere, wie Ö1-Mann Stefan Kappacher twittert, ist vielleicht noch voreilig - beziehungsweise Wunschdenken. Zumindest aber seine Anwälte können sich freuen, wenn Fellner ein ums andere Mal wegen übler Nachrede verurteilt wird, und egal, wie lächerlich gering die Strafen ausfallen, beruft: Sie haben viel gut bezahlte Arbeit mit dem Radau-Boulevardisten, „Medienmacho" (Krone) und sexuellen Belästiger.

Bildschirmfoto 2022-04-21 um 09.01.02.png

Auch seine jüngste Schlappe vor dem Strafgericht wird, weil noch nicht rechtskräftig, mutmaßlich ein Nachspiel haben: Seine ehemaligen Mitarbeiterinnen Raphaela Scharf und Katia Wagner, die er mit sexuellen Avancen unter Ausspielung seiner Macht unter Druck gesetzt hat, hatten ihn wegen übler Nachrede geklagt, nachdem Fellner wiederholt in seinen Krawallmedien und anderswo öffentlich behauptet hatte, ihre Vorwürfe seinen „frei erfunden".
In der einigermaßen kuriosen Verhandlung argumentierte Fellners (sehr schlanker) Anwalt Georg Zanger, der als Machthaber des adipösen Medienmachers vor Gericht als Fellner auftrat, mit „frei erfunden" sei „frei empfunden" gemeint. Der Richter ließ sich nicht für blöd verkaufen und sah den Tatbestand der üblen Nachrede als erwiesen an. Weil Fellner aber schon wegen des genau gleichen Delikts - üble Nachrede - rechtskräftig verurteilt worden war und damit „erhebliche Nachteile" erlitten hätte, sah er von einer Zusatzstrafe ab. Die Mediengruppe Österreich muss lediglich je 10.000 Euro an Scharf und Wagner zahlen und das Urteil veröffentlichen.

Bildschirmfoto 2022-04-21 um 09.13.00.png

Anhängig ist noch eine Klage Fellners wegen der Anfertigung von Tonbandaufnahmen von Gesprächen bei Abendessen, bei dem der cholerische Machtmensch die Journalistin mit Anzüglichkeiten und Begehrlichkeiten bedrängt hatte. Fellner macht für diese Klage Datenschutzbedenken geltend. Das Verfahren ist mittlerweile beendet, das Urteil ergeht schriftlich.